Frage von Rolf Schröder:

Sehr geehrter Herr Schenk!

Erst einmal herzlichen Glückwunsch zu Ihrer gelungenen Homepage und vielen Dank für die umfassende Beantwortung der vielen Fragen aus der Seglerwelt! Ich lese die Fragen und Ihre Antworten immer wieder mit großem Interesse.

Heute möchte auch ich Sie um die Beantwortung einer Frage bitten, denn in der Literatur habe ich zu diesem Thema wenig gefunden:

Ich überlege, meine neue Bavaria 34 “Skylla” ins Hamburger Seeschiffsregister eintragen zu lassen. Die Vorteile sind mir einigermaßen bekannt, aber gibt es auch Nachteile?

Mit freundlichen Seglergrüßen,

Ihr Rolf Schröder


Sehr geehrter Herr Schröder,

Sie haben Recht. Die Eintragung in ein Seeschiffsregister hat nicht nur Vorteile.

Das geht damit an, dass Sie als Eigentümer eines “Seeschiffs” ihre Eigentumsverhältnisse vollkommen blank legen. Denn Einblick ins Seeschiffsregister bekommt jeder, der ein “berechtigtes Interesse” nachweist. In der Praxis bedeutet dies, dass sich jemand als potentieller Käufer ausgeben kann, und damit ein “berechtigtes” Interesse nachweist. So kann man leicht erfahren, ob Sie die Yacht ihrer Frau überschrieben oder ob Sie zur Finanzierung einen Kredit durch eine Schiffshypothek abgesichert haben.

Selbstverständlich kann dies auch zu unangenehmen Fragen durch das Finanzamt führen, also nach dem Ursprung des Geldes und so fort.

Der Hauptnachteil ist aber der, dass zum Beispiel deutsche Gesetze (nicht alle) für die Yacht gelten, gleichgültig in welchen Hoheitsgewässern Sie sich befinden. Das muss nicht unbedingt ein Nachteil sein, kann aber! Wenn Sie zum Beispiel ohne deutsche(!) Genehmigung auf einem eingetragenem deutschem Seeschiff bestimmte Waffen an Bord haben, die nach deutschem Recht nicht erlaubt sind, dann machen Sie sich auch dann strafbar, wenn Sie die Waffen in dem besuchtem Land offiziell angemeldet und die dortigen Behörden nichts dagegen haben. Gleiches gilt für die Fälle, in denen deutsche Gesetze enge Bauvorschriften für deutsche Seeschiffe vorschreiben (was für die Zukunft durchaus erwartet werden kann, siehe Fäkalientanks), Sie sich aber in anderen Hoheitsgewässern aufhalten. Eine nichteingetragene Yacht wäre - höchstwahrscheinlich - davon im außereuropäischen Ausland unberührt.

Auch die Vorteile der Eintragung sind nicht so toll: Als Kapitän einer eingetragenen Yacht können Sie weder Trauungen noch Scheidungen vornehmen. Auch nicht in eigener Sache!

Mit freundlichen Grüssen

Ihr Bobby Schenk