Frage von Werner Kuhlbörsch:
Sehr geehter Herr Schenk
Wie teilen Sie, wenn Sie nur zu zweit auf lange Fahrt gehen, die Wachen ein?
Halten Sie auf wenig befahrenen Routen ständig Wache? Wie halten Sie es mit
Versicherungen? Ist es Ihrer Meinung nach überhaupt sinnvoll sein Schiff für
solche Langfahrten zu versichern? Wird die Versicherungen, wenn man nur zu
zweit unterwegs ist, sich nicht im Falle eines Unfalls leicht mit dem
Argument der Unterbesetzung des Schiffes aus Ihrer Pflicht den Schaden zu
ersetzen entziehen können
Werner Kuhlbörsch
Sehr geehrter Herr K.,
bei der Wacheinteilung hat wohl jedes kleine Team seine eigenen Tricks und Ansichten, sodass ich hier nur meine persönliche Ansichten darlege.
Man kann wohl heute davon ausgehen, dass alle Langfahrtyachten unter (Wind-)Selbststeueranlagen laufen und der “Rudergänger” somit nicht knechtisch hinters Rad verdonnert wird. Untertags, wo ja Segelyachten auch gesehen werden (sollten) und Vorfahrt haben (sollten), haben wir überhaupt keine Wacheinteilung. Jeder, dem gerade danach ist, setzt sich, meist mit einem Buch in der Hand, ins Cockpit. Hierbei achten wir, dass ständig jemand “oben” ist.
Ganz anders nachts: Da gilt die Wacheinteilung der zweieinhalb Stunden. In den Tropen, wo wir meistens segeln, ist die Nacht ja an die 12 Stunden lang. Die ersten beiden Stunden vergehen ohne Wacheinteilung, weil wir da zusammen abendessen. Dann, nach dem Sundowner, haut sich der Wachfreie in seine Koje. Viermal zweieinhalb Stunden sitzen wir im Cockpit, stehen gelegentlich auf und streifen den Horizont mit Blicken ab. Dann zieht schon der Morgen über den Horizont hinauf.
Die vier Stunden des schwedischen Wachsystems sind uns zu lang zum Wachbleiben. Und der Schlaf ist immer zu kurz, ob man nun 150 Minuten oder vier Stunden in der Koje liegt.
Ein besonderes Problem in der Nacht, ist es, sich gut sichtbar zu machen. Hierzu sind die vorgeschriebenen Positionslichter nicht sehr geeignet, ganz abgesehen davon, dass wohl kaum ein Langfahrtsegler es sich strommässig leisten kann, sie ständig zu führen.
Die Großschifffahrt hält erfahrungsgemäß auf entlegenen Strecken keinen guten Ausguck. Und mangels fehlendem weißem Licht ist man als Segler auch nicht besonders auffällig. Hier haben wir im Masttopp ein Blitzlicht, das stromsparend und doch sehr auffällig ist, jedenfalls besser als die gesetzliche Beleuchtung. Wenn wir allerdings ein Schiff sehen, dann schalten wir die Positionslampen ein und kontrollieren mit dem Radar, ob wir auf Kollisionskurs sind, was viel leichter ist, als eine “stehende Peilung” mit den Augen herauszufinden. Notfalls versuche ich auch per UKW (Kanal 16) mit dem “Kollisionsgegner” Kontakt aufzunehmen. In einsamen Gegenden ist daraus schon oft ein munterer Plausch entstanden.
Unsere Yachten versuchen wir zu versichern, so gut es geht. Eine (preiswerte) Haftpflichtversicherung ist in jedem Fall wichtig. Wir können es uns nicht leisten, auf eine teure Vollkasko-Versicherung zu verzichten. Wir versuchen aber, die Prämie so niedrig wie möglich zu halten. Hierzu wählen wir eine sehr hohe Selbstbeteiligung.
Die Gefahr des späteren Einwandes der Unterbesetzung sehe ich bei einer Zweiercrew nicht. Denn es gibt kein Gesetz und auch kein Gebot der Seemannschaft, das besagt, dass eine Yacht nicht von zwei Personen geskippert werden kann. Anders ist es vielleicht bei einem Einhandsegler, bei dem es auf der Hand liegt, dass er die Verordnung zur Kollisionsverhütung (Ausguck halten) gar nicht einhalten kann. Die Geschichte vom 10-Minuten-Schlaf glaube ich nicht, abgesehen davon, dass auch bei einem Rundblick alle zehn Minuten eine Menge passieren kann.
Wenn man wegen der Versicherung Bedenken wegen der kleinen Crew hat, so ist es ein leichtes, bei Vertragsabschluss schriftlich(!) darauf hinzuweisen, dass man beabsichtigt, die Yacht zu zweit zu segeln und davon ausgeht, dass auch in diesem Fall Versicherungsschutz besteht.
Damit nimmt man der Versicherung den späteren Einwand der Unterbesatzung.
Mit freundlichen Grüssen
Bobby Schenk
